Wen schützt die Kassenärztliche Vereinigung?
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Wen schützt die Kassenärztliche Vereinigung?
Psychisch kranke Menschen warten meist wochenlang auf einen Therapieplatz. Häufig sind die zugelassenen Psychotherapeuten überlastet. Bei schwer kranken Menschen kann das gefährlich sein. Deshalb sollen die Patienten einen freien, nicht zugelassenen Psychotherapeuten aufsuchen können. Voraussetzung: Sie müssen zuvor mindestens drei Absagen von zugelassenen Therapeuten bekommen haben und unaufschiebbare, behandlungsbedürftige Probleme haben. Doch die kassenärztliche Vereinigung Rheinland Pfalz befürchtet wohl Honorarkürzungen durch die Krankenkassen, wenn diese Patienten notgedrungen zu nicht zugelassenen Therapeuten gehen.
Die Kassenärztliche Vereinigung schützt ihre Pfründe auf Kosten der Patienten | REPORT MAINZ | SWR