Stellplatzpflicht verhindert Vermietung
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Stellplatzpflicht verhindert Vermietung
Eigentlich würde Herr Adel aus Stein im Landkreis Fürth gern eine zusätzliche Wohnung in seinem Haus vermieten. Er hätte Einnahmen und würde Wohnraum schaffen. Eigentlich eine Win-Win-Situation für Wohnungssuchende und für ihn als Vermieter. Eigentlich. Denn ein Manko hat das Mietobjekt – es fehlen zwei Parkplätze. Und ohne die darf die Wohnung laut Stellplatzsatzung nicht vermietet werden. Und so stehen die 4,5 Zimmer seit zwei Jahren leer. So wie Herrn Adel geht es vielen potenziellen Vermietern in Bayern. Zwar gibt es mancherorts Ausnahmeregeln und Ablöse-Möglichkeiten, aber häufig gilt schlicht: Wo Autos nicht wohnen dürfen, sollen auch keine Menschen leben.
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