Bauunternehmer in Andechs: Vom laschen Umgang mit Schwarzbauten
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Bauunternehmer in Andechs: Vom laschen Umgang mit Schwarzbauten
In der Gemeinde Andechs hat ein Bauunternehmer vor vielen Jahren einen Lagerplatz im Landschaftsschutzgebiet errichtet. Ohne Erlaubnis. Das Landratsamt hatte zwar gegen die illegale Nutzung geklagt und auch Recht bekommen, aber nie den Rückbau durchgesetzt. Stattdessen kam man im Kreistag dem Unternehmer entgegen und nahm den Platz aus dem Landschaftsschutzgebiet heraus. Auch andernorts entstehen etwa Parkplätze in einem FFH-Gebiet. Was taugen Vorschriften und Gesetze, wenn die Ämter sie nicht durchsetzen?
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