Tageslicht vs. Privatsphäre: Wenn der Nachbar die Fenster verbietet
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Tageslicht vs. Privatsphäre: Wenn der Nachbar die Fenster verbietet
In Bayern gilt das „Fensterrecht“: Liegt ein Haus näher als 60 Zentimeter am Nachbargrundstück, kann der Nachbar verlangen, dass die Fenster blickdicht und verschlossen sein müssen. Auch wenn es die Fenster schon länger gibt als das Nachbarhaus. In Nürnberg hat ein Nachbar geklagt und in erster Instanz gewonnen. Die betroffene Familie fürchtet nun, dass mehrere Zimmer künftig unbewohnbar sind.
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