Kinderpornos im Klassenchat: Trifft das Gesetz die Falschen?
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Kinderpornos im Klassenchat: Trifft das Gesetz die Falschen?
Sie wollten der Polizei helfen, andere warnen – und landeten selbst auf der Anklagebank. In mehreren Fällen ermitteln bayerische Staatsanwaltschaften aktuell gegen Eltern, die zum Beispiel Nacktfotos in Klassenchats gefunden und sich damit an die Polizei gewandt haben. Doch laut Rechtsprechung ist das bereits „Besitz kinderpornographischen Materials“. Und seit der letzten Gesetzes-Verschärfung steht auf solche Fälle eine Mindeststrafe von einem Jahr. Das Gesetz könnte jetzt zwar wieder geändert werden. Die Frage, wie man das zunehmende Problem von Kinderpornographie eindämmen und Jugendliche schützen kann, ist mit dem Strafrecht allein aber nicht zu beantworten.
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