Aus für Pflegedienst? Vorschrift verschlimmert Pflegenotstand
Aus für Pflegedienst? Vorschrift verschlimmert Pflegenotstand
In Kirchseeon sucht ein ambulanter Pflegedienst seit Sommer eine Pflegedienstleitung. Diese ist nötig, damit die Pflegekassen für die Dienstleistung überhaupt zahlen. Nun hat sich ein ausgebildeter Altenpfleger für den Job gefunden. Doch er darf die Stelle nicht antreten. Per Gesetz darf nur als Pflegedienstleitung tätig werden, wer in den letzten acht Jahren zwei Jahre in der Pflege gearbeitet hat. Wer dagegen knapp 20 Jahre Erfahrung als Pfleger hat, kurz raus war aus dem Pflegeberuf und sich dann mit einem Pflegemanagementstudium fortgebildet hat, nicht. Damit hat der Pflegedienst von Kirchseeon zwar einen hervorragend geeigneten Bewerber, aber keine Möglichkeit, ihn zu beschäftigen. Und nun droht dem Pflegedienst das Aus.
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