Rostbratwürstchen, nur echt aus Nürnberg?
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Rostbratwürstchen, nur echt aus Nürnberg?
Bestimmte regionale Spezialitäten sind geschützt: Champagner darf nur aus der Champagne kommen, Parmaschinken nur aus Parma und die Nürnberger Bratwurst selbstverständlich nur aus Nürnberg. Doch Nürnberger Wursthersteller gehen jetzt noch einen Schritt weiter: Nicht nur die Herkunftsbezeichnung sei geschützt, sondern auch Erscheinungsbild und Länge der Nürnberger Bratwurst. Deshalb haben sie einen niederbayerischen Wurstproduzenten verklagt, dessen „Mini-Rostbratwürstchen“ den Nürnbergern angeblich täuschend ähnlich sehen. Seitdem wird in Franken und Niederbayern gestritten: Wie weit darf der Schutz regionaler Esskultur gehen?
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