DSGVO verbietet Zeigen von Tattoos mit Kindernamen und Geburtsdatum
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DSGVO verbietet Zeigen von Tattoos mit Kindernamen und Geburtsdatum
Die persönlichen Daten von Kindern dürfen laut Datenschutz-Grundverordnung nicht mehr öffentlich zur Schau gestellt werden.
DSGVO verbietet Zeigen von Tattoos mit Kindernamen und Geburtsdatum | Eine Meldung des Postillon